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Sie zahlen einen Zusatzbeitrag in Ihrer Krankenkasse?
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds 2007 sind die Zusatzbeiträge, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhoben werden dürfen, in aller Munde. Und stehen vor allem oft in der Kritik. Doch was sind diese Zusatzbeiträge überhaupt genau?
Nicht alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag
Zusatzbeiträge werden nicht von allen Krankenkassen erhoben. Notwendig geworden sind die Zusatzbeiträge, weil nicht alle Kassen Ihre Kosten mit dem Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, decken können. Bis 2010 war die Höhe des Zusatzbeitrages noch begrenzt – das hat sich allerdings geändert. Denn zum 1. Januar 2011 wurde nicht nur der Kassenbeitrag auf 15,5 % angehoben, sondern auch die Begrenzung des Zusatzbeitrags aufgehoben.
Das bedeutet aber nicht, dass sich weniger gut Verdienende die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr leisten können. Denn es wurde auch der sogenannte Sozialausgleich eingeführt. Wenn also der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als 2 % des Einkommens eines Arbeitnehmers ausmacht, wird ein allgemeiner Abschlag beim Beitragssatz der entsprechenden Person gemacht. Der Arbeitgeber klärt das direkt mit der Krankenkasse. Letztlich wird der Arbeitgeber also nur den reduzierten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Gehalt des Arbeitnehmers abziehen.
Recht auf außerordentliche Kündigung wegen Zusatzbeitrag
Wenn Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder aber den bestehenden Zusatzbeitrag erhöht, können Sie von der außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigungsrecht) Gebrauch machen. Eine außerordentliche Kündigung ist Ihnen auch dann erlaubt, wenn Ihre Kasse Rückerstattungen reduziert oder gar einstellt.
Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung des Zusatzbeitrages oder aber die Kürzung der Rückerstattung wirksam wird, haben Sie das Recht, Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen und einen Wechsel zu einer anderen Kasse zu vollziehen. Lediglich Mitglieder, die einen Wahltarif haben, sind 1 beziehungsweise 3 Jahre lang an diesen Tarif gebunden.
Sie sehen also: Zusatzbeiträge sind kein unausweichliches Schicksal – Sie können aktiv etwas dagegen tun. Wechseln Sie einfach zu einer anderen Krankenkasse.



