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Zahnzusatzversicherung und Zahngesundheit
Egal ob Ihre Zahngesundheit ausgezeichnet ist, oder ob Sie des Öfteren Probleme mit Ihrer Zahngesundheit haben: Eine Zahnzusatzversicherung ist in beiden Fällen sinnvoll. Denn auch wenn nur kleinere "Ausbesserungsarbeiten" anstehen, kann die Zahnzusatzversicherung bereits helfen.
Das liegt ganz einfach daran, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen Bruchteil der Kosten übernimmt, die bei einer Zahnbehandlung entstehen. Denn egal, wie es um Ihre Zahngesundheit bestellt ist: Nur medizinisch notwendige Maßnahmen werden übernommen. Die Ästhetik bleibt da außen vor - was für die Krankenkasse zählt, ist der wirtschaftliche Aspekt.
Zahnzusatzversicherung bei guter Zahngesundheit
Ihre Zahngesundheit lässt nichts zu wünschen übrig? Dann kann es natürlich sein, dass sich eine Zahnzusatzversicherung nicht unbedingt für Sie rechnet - aber auch nur dann, wenn Sie Leistungen mitversichern, die bei guter Zahngesundheit überflüssig sein könnten. Allerdings können Sie aber Prophylaxeleistungen vereinbaren, die Ihnen auch etwas bringen, wenn Ihre Zahngesundheit optimal ist.
Zu solchen Vorsorgemaßnahmen zählen beispielsweise auch professionelle Zahnreinigungen. So können Sie auch weiterhin dazu beitragen, dass Ihre Zahngesundheit so gut bleibt, wie sie ist.
Zahnzusatzversicherung bei schlechter Zahngesundheit
Sie haben bereits Parodontitis oder bei einigen Zähnen schon eine Wurzelbehandlung hinter sich? Dann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ganz besonders. Denn in diesem Fall steht es mit Ihrer Zahngesundheit ja nicht zum Besten und Sie müssen künftig leider noch mit weiteren Zahnbehandlungen rechnen. Auch wenn Sie bereits Zahnersatz haben bietet sich eine Zahnzusatzversicherung an. Denn die ein oder andere "Sanierungsarbeit" werden Sie dann wohl weiterhin über sich ergehen lassen müssen.
Wenn Ihre Zahngesundheit allerdings sehr schlecht ist, dann sollten Sie sich sehr gut überlegen, ob sich eine Zahnzusatzversicherung überhaupt noch rechnet. Denn möglicherweise wird Ihnen dann eine Leistung komplett verweigert oder aber Sie müssen viel zu hohe Beiträge leisten. Vergleichen Sie darum die verschiedenen Anbieter von Zahnzusatzversicherungen und deren Konditionen.
Bei Antragsstellung sollten Sie auf gar keinen Fall verschweigen, wie es um Ihre Zahngesundheit bestellt ist. Denn falls sich herausstellen sollte, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, ist der Anbieter Ihrer Zahnzusatzversicherung berechtigt, Ihnen Leistungen zu verweigern und Ihnen sogar den Vertrag zu kündigen.
Beachten Sie: Sollte sich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung herausstellen, dass Sie eine bestimmte Behandlung dringend benötigen (z.B. ein Implantat), dann wird Ihr Versicherer nicht für die Kosten aufkommen. Generell gilt, dass immer erst dann Leistungen bezahlt werden, die nach Vertragsabschluss medizinisch indiziert wurden. Das heißt: Je früher Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto besser für Ihren Geldbeutel!



