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Überschussbeteiligung bei der Risikolebensversicherung

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, bekommt eine Überschussbeteiligung versprochen. Aber um was handelt es sich dabei überhaupt? Ihr Lebensversicherungsanbieter kann Ihnen Überschüsse zukommen lassen. Und zwar in Form reduzierter Beiträge oder zusätzlicher Versicherungsleistungen.

Hierbei spricht man dann von Überschussbeteiligung. Aber warum gibt es überhaupt Überschüsse? Das liegt daran, dass die Beiträge im Normalfall wesentlich vorsichtiger kalkuliert werden als eigentlich notwendig wäre.

zum Vergleich

Wann wird eine Überschussbeteiligung gewährt?

Eine Überschussbeteiligung kann sich aufgrund folgender Ursachen ergeben:

  1. Sterblichkeitsgewinn: Die Versicherten leben meist länger, als vom Versicherungsunternehmen berechnet. Dadurch muss dieses nur selten vorzeitige Auszahlungen tätig. Darüber hinaus ist die Sterblichkeit bei Rentenversicherten höher als kalkuliert. Renten müssen also weniger lang ausbezahlt werden.
  2. Zinsgewinn: Ihr Versicherungsunternehmen kann höhere Zinserträge aus der im Deckungsstock zusammengefassten Vermögensanlagen erzielen als im Rechnungszins berücksichtigt wurde. Auch hieraus kann eine Überschussbeteiligung gewonnen werden.
  3. Kostengewinn: Wenn Ihr Versicherungsunternehmen die Kosten höher einschätzt als sie tatsächlichen ausfallen, können Sie von einer Überschussbeteiligung profitieren. Die Gesamtkosten sind aus Abschluss- und Verwaltungskosten zusammengesetzt. Meist fallen die Abschlusskosten zwar höher aus als berechnet, dafür fallen aber meist auch geringere Verwaltungskosten an als gedacht. Insgesamt ergibt sich daraus ein Kostengewinn.

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen wird eine Überschussbeteiligung angegeben. Und zwar durch die Angabe von Ablaufleistungen und Versicherungsverläufen. Jedoch ist die Überschussbeteiligung niemals garantiert, sondern wird immer als unverbindlich bezeichnet.

Orientierung an Deckungskapital und Beiträgen

Die Überschussbeteiligung orientiert sich sowohl am angesammelten Deckungskapital als auch an der Höhe der gezahlten Beiträge. Somit fällt sie bei dem einen logischerweise höher aus als bei einem anderen.

Fazit: Dass Sie bei einer Risikolebensversicherung eine Überschussbeteiligung erhalten werden, ist so gut wie sicher. Eine konkrete Aussage über die Höhe einer Überschussbeteiligung kann man allerdings erst nach Ende der Laufzeit machen.

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