Selbstbeteiligung
In der gesetzlichen Krankenversicherung existiert eine Selbstbeteiligung an den Kosten für Hilfsmittel von mindestens 5,- und höchstens 10,- . Privatversicherte können die Höhe ihrer Selbstbeteiligung selbst bestimmen. Je höher die Selbstbeteiligung, umso niedriger der Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
