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Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Wenn Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) eine Selbstbeteiligung vereinbaren, dann legen Sie damit fest, dass Sie einen bestimmten Anteil Ihrer Krankheitskosten selbst tragen werden. Die Selbstbeteiligung bewirkt, dass Sie die monatlichen Beiträge zu Ihrer PKV senken können.

Wenn Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden, können Sie zwischen unterschiedlichen Höhen derselben wählen. Sie variieren von ca. 50,- € bis zur Höchstgebühr von 5.000,- € im Jahr. Darüber hinaus können Sie zwischen verschiedenen Arten wählen.

Verschiedene Formen der Selbstbeteiligung

Bei einer kompletten Selbstbeteiligung greift diese für alle Bereiche, in denen Leistungen erbracht werden – also für den ambulanten und stationären Bereich, aber auch im Falle von Zahnbehandlungen. Diese Variante ist nur bei den Kompakt-Tarifen der privaten Krankenversicherung zu finden.

Die Selbstbeteiligung in Teilbereichen findet man bei den sogenannten Modul-Tarifen der PKV. Diese wird nur für den ambulanten Bereich vereinbart. Für Zahnbehandlungen oder Krankenhausaufenthalte muss keine Selbstbeteiligung erbracht werden.

Es ist aber auch möglich, eine prozentuale Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Das heißt, dass Sie immer nur einen festgelegten Prozentsatz der Behandlungskosten selbst tragen müssen. Und das auch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

Versicherte müssen Selbstbeteiligung selbst tragen

Unabhängig davon für welche Variante Sie sich letztlich entscheiden: Jede versicherte Person hat die Selbstbeteiligung selbst zu tragen. Außerdem beginnt sie jedes Jahr von neuem. Kinder brauchen in vielen Tarifen aber nur die Hälfte des Selbstbehalts zu entrichten.

Wenn Sie nicht sehr häufig zum Arzt gehen, sollten Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. So sichern Sie sich praktisch für den schlimmsten Fall ab, wie beispielsweise gegen zu hohe Zahnersatzkosten oder teure Krankenhausaufenthalte.

Überlegen Sie sich aber gut, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung sein soll. Denn falls Sie in einem Jahr öfter einmal eine Behandlung benötigen, kann sich eine anfängliche Kostenersparnis auch ganz schnell in ihr Gegenteil verkehren.

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