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- umfangreiches Leistungsspektrum
- einkommensunabhängiger Beitrag
- Beitragsrückerstattungen möglich
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Private Krankenversicherung für Kinder
Wann kommt die private Krankenversicherung für Ihre Kinder in Frage?
Grundsätzlich ist es so, dass ein Kind in der Krankenversicherung des besserverdienenden Elternteils versichert wird. Ist dieser Elternteil in der privaten Krankenversicherung, entfällt die Möglichkeit, die Kinder kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung mitzuversichern. Ausnahme ist, wenn der privat versicherte Elternteil mit seinem monatlichen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2013: 4.350,- € brutto monatlich) bleibt.
Angenommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Mutter verdient weniger als der Vater. Dann wird das Kind automatisch in der privaten Krankenversicherung versichert, wenn das Einkommen des Vaters über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4.350,- € im Monat liegt.
Verpflichtend ist die private Krankenversicherung für Kinder aber nicht, wenn das Einkommen des privatversicherten Vaters unterhalb dieser Einkommensgrenze liegt. Dann kann die Mutter das Kind auch über die Familienversicherung der GKV beitragsfrei mitversichern. Jedoch sollten Sie genau abwägen, ob Sie Ihr Kind nicht auch von den vielen Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren lassen wollen! Schon allein die bestmögliche Gesundheitsversorgung, die in der PKV gewährleistet wird, sowie kürzere Wartezeiten für Termine sind schlagende Argumente, wenn es um die Gesundheit des Nachwuchses geht.
Tarife für Kinder in der privaten Krankenversicherung
Ihr Kind soll in einem speziellen Tarif der privaten Krankenversicherung versichert werden? Dann wird für Ihren Nachwuchs ein eigener Beitrag fällig. Wie auch bei der "normalen" PKV orientiert sich der Beitrag für Kinder an den gewünschten Leistungen sowie an Vorerkrankungen. Da Kinder ein geringes Eintrittsalter haben und in der Regel noch keine gesundheitlichen Probleme bestehen, ist der Beitrag bei gleichen Leistungen im Vergleich zu den Tarifen für Erwachsene wesentlich geringer.
Allerdings entfällt die Gesundheitsprüfung, wenn für das Kind bis Ende des zweiten Lebensmonats eine Krankenversicherung abgeschlossen wird. Voraussetzung ist, dass das Neugeborene in der PKV eines Elternteils privatversichert ist.



