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- finanzielle Unabhängigkeit
- auch Leistungen für Demenzkranke
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Pflegekostenversicherung
Die gesetzliche oder auch die private Pflegepflichtversicherung sichern Ihre Grundversorgung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Doch beispielsweise die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim kann diese lange nicht decken. Mit einer Pflegekostenversicherung können Sie Ihre Pflegeversicherung individuell ergänzen.
Im Folgenden haben wir die Leistungen für Sie abgebildet, die eine Pflegekostenversicherung (natürlich immer abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung) übernimmt. Zum einen können die Kosten für ambulante Pflege übernommen werden, sofern diese von ausgebildeten AltenpflegerInnen oder Krankenschwestern/Krankenpflegern übernommen wird.
Übernahme von Hilfsmittelkosten durch Pflegekostenversicherung möglich
Auch die Hilfsmittelkosten übernimmt eine Pflegekostenversicherung ganz oder teilweise. Wenn ein Transport in eine Klinik oder ein Tagespflegeheim für einen teilstationären Aufenthalt notwendig wird, dann können die Transportkosten ebenfalls von der Pflegekostenversicherung übernommen werden. Die Pflegekostenversicherung übernimmt darüber hinaus die Pflege- und/oder Transportkosten bei stationärer Pflege.
Üblicherweise treffen der Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen die Vereinbarung, dass die anfallenden Kosten zu 80 % von der Pflegekostenversicherung übernommen werden. Die verbleibenden 20 % leistet der Patient selbst. Der Eigenanteil des Patienten beträgt im Jahr aber nicht mehr als 10.000,- €.
Warte- und Karenzzeiten bei Pflegekostenversicherung beachten
Achten Sie beim Abschluss einer Pflegekostenversicherung besonders auf die Warte- und Karenzzeiten. Denn bei manchen Anbietern fällt eine Wartezeit von bis zu drei Jahren an. Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Leistungserbringung haben, wenn Sie innerhalb dieser drei Jahre pflegebedürftig werden sollten. Bei der Karenzzeit verhält es sich ähnlich. Wenn der Pflegefall eintritt, kann es durch die Karenzzeit bis zu drei Monate dauern, bevor Sie die erste Zahlung aus Ihrer Pflegekostenversicherung erhalten.
Ein äußerst wichtiger Aspekt bei der Pflegekostenversicherung: Die Regelung erfolgt prozentual. Das heißt, dass Ihr Tarif unabhängig von der Pflegekostenentwicklung ist. Wenn also höhere Kosten auf Sie zukommen sollten (aufgrund von Inflation und Kostensteigerung) können diese von Ihrer Pflegekostenversicherung dennoch getragen werden.



