BGH-Urteil: mehr Geld zurück bei Kündigung der Lebensversicherung
01.08.2012 / Anne Herklotz
Wer seine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt hat, kann bald auf eine satte Rückzahlung von seinem Versicherer hoffen.
Wer seine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigt, darf nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) künftig auf eine deutlich größere Rückzahlung als
bisher hoffen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, denn die
Lebensversicherung ist nach wie vor die beliebteste private Altersvorsorge der
Deutschen. Allerdings senden vier von fünf Versicherten der eigenen
Gesellschaft vorzeitig eine Kündigung.
Deutscher Ring unterliegt Verbraucherzentrale Hamburg
Im konkreten Fall entschied der BGH einen Streit zwischen dem Versicherer Deutscher Ring und der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Unternehmen hatte ihren Kunden nach Ansicht der Hanseaten bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung viel zu wenig Geld zurückbezahlt.
Dieser Ansicht schlossen sich die Richter in ihrem Urteil an. Alle Kunden, die zwischen 2002 und 2007 ihre Lebensversicherung beim Deutschen Ring gekündigt hatten, haben aus diesem Grund Anspruch auf eine Nachzahlung, die in Einzelfällen eine Größenordnung von mehr als 1.000,- € erreichen kann. Das Urteil erstreckt sich sowohl auf normale, als auch auf kapitalbildende Lebensversicherungen sowie auf fondsgebundene Rentenversicherungen des Hauses.
Formell noch keine Bedeutung für andere Versicherer
Formell bedeutet das Urteil aber noch nichts für die Versicherten anderer Gesellschaften, die ebenfalls eine Kündigung ihrer Lebensversicherung ausgesprochen haben und sich bei der Rückzahlung benachteiligt fühlen. Praktisch wird das Urteil jedoch durchaus Folgen haben, denn nun ist ein höchstinstanzliches Urteil vorhanden, an das sich vor allem kleinere Gerichte halten werden, bei denen hunderte Fälle ähnlicher Natur anhängig sind. Zudem wird sich der BGH in naher Zukunft ebenfalls mit vergleichbaren Klagen gegen andere Versicherer beschäftigen und sich dabei aller Wahrscheinlichkeit nach an die eigene Vorgabe halten.
Die Allianz ist der erste Versicherer, der darauf bereits reagiert hat: Sie legte 117 Millionen Euro für Nachzahlungen beiseite. Wer bereits vor einigen Jahren eine Kündigung ausgesprochen hat, sollte an die Verjährung denken: Diese setzt drei Jahre nach Beendigung des Kalenderjahres ein, indem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus 2007 sind also zum 01.01.2012 verjährt, wenn sie nicht zuvor wieder erhoben worden sind. Man kann als Versicherter seine Gesellschaft um eine Aussetzung der Verjährung bitten, bis alle entsprechenden Streitfälle bezüglich der Lebensversicherungen vom BGH geklärt worden sind.
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