Unisex-Tarife: Frauen profitieren von der Beitragsanpassung
29.05.2012 / Thomas Schulz
Ab Jahresende gelten die neuen Unisex-Tarife. Viele Frauen können bereits vor der Beitragsanpassung von der neuen Regelung profitieren.
Die Unisex-Tarife, die ab 21.12.2012 in Deutschland für die
meisten Versicherungssparten gelten, können schon vor der notwendigen
Beitragsanpassung für Frauen deutliche Vorteile bringen. Bislang zahlten sie in
vielen Fällen mehr als Männer, durch die Unisex-Regelung werden sie also überwiegend deutlich besser
gestellt als bisher. Nun gibt es die ersten einheitlichen Tarife für Frauen.
Unisex versus Risikobeeinflussung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass im Zuge der Gleichstellungsforderung Unisex-Tarife ab dem 21. Dezember 2012 zum Standard bei Versicherungsverträgen werden, was eine Beitragsanpassung voraussetzt. Problematisch für die Versicherer ist dabei, dass das Geschlecht durchaus die Risikobewertung beeinflusst. Denn Frauen und Männer können eigentlich nicht gleich bewertet werden, da Frauen statistisch gesehen länger leben und öfter psychisch krank werden. Bislang waren viele Versicherungen deshalb für Frauen teurer. Nun können sie von der Unisex-Regelung profitieren, und zwar schon ab sofort.
Einige Versicherer haben bereits neue Tarife entwickelt, die der Forderung nach Unisex-Tarifen Rechnung tragen. Das betrifft etwa die private Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung, für die die Gothaer in den nächsten Monaten eine Wechseloption einräumt. Wer diese nutzt, hat beim Start der Unisex-Angebote Vorteile: Kunden werden dann so behandelt, als hätten sie gleich den günstigeren Unisex-Tarif abgeschlossen. Andere Gesellschaften wie der Dortmunder Volkswohlbund ziehen mit. Dort gelten die Unisex-Tarife schon heute bei der Rentenversicherung. Bei der Deutsche Familienversicherung (DFV) hat man die Pflegeversicherung angepasst; Frauen profitieren ab sofort vom günstigeren Unisex-Tarif. Die Ersparnis beträgt immerhin 25 %.
Beitragsanpassung für Frauen
Wenn sich weibliche Kunden privat krankenversichern wollen, müssen sie nicht auf die Unisex-Tarife warten. Beim sofortigen Abschluss werden sie mit einem günstigeren Einstrittsalter bemessen und wechseln dann ab 2013 in den Unisex-Tarif, so gibt es der Gesetzgeber vor.
In der Zahnversicherung existieren bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV) und der HUK-Coburg schon jetzt Unisex-Tarife. Diese waren übrigens in mindestens einem Teilbereich schon länger im Fokus der Versicherer: Die Riester-Rente kostet bereits seit 2005 geschlechtsunabhängig das Gleiche. In der Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung wurden dagegen Männer eindeutig durch die Beiträge bevorzugt, ihre Risiken wurden anders bewertet. Hier wird in jedem Fall eine Beitragsanpassung stattfinden.
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