Lexikon

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Kapitalanlage

Kapitalanlage ist eine andere Bezeichnung für Geldanlage.

Kapitalertragssteuer

Lebensversicherer führen eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % an das Finanzamt ab. Das gilt für alle Lebensversicherungsverträge, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.

Kapitallebensversicherung

Bei einer Kapitallebensversicherung wird neben einer Verzinsung von 2,25 % auch die Auszahlung der Versicherungssumme garantiert.

Karenzzeit

Die Zeit, die zwischen dem Einsetzen des Versicherungsfalls und dem Einsetzen der Leistungspflicht liegt, wird als Karenzzeit bezeichnet.

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und setzt sich aus den kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zusammen. Sie stellt die Interessensvertretung der Vertragsärzte auf Bundesebene dar.

Kassenärztliche Vereinigung

Die kassenärztliche Vereinigung (KV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ärzte und Psychotherapeuten gehören, wenn sie die Zulassung zur ambulanten Behandlung von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung besitzen, automatisch der kassenärztlichen Vereinigung an. 

Kassenwahlrecht

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben Kassenwahlrecht, also das Recht, sich bei der Krankenkasse ihrer Wahl zu versichern. Dabei können sie unter allen AOKs, geöffneten Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen wählen.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und setzt sich aus 17 landes-kassenzahnärztlichen Vereinigungen zusammen.

KAV

KBV

Kesselwirkungsgrad

Der Kesselwirkungsgrad gibt an, wie viel Wärme tatsächlich aus einem Brennstoff genutzt werden kann. Abgas- und Strahlungsverluste werden dabei berücksichtigt.

KFZ-Versicherung

Eine KFZ-Versicherung ist für alle Halter von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie deckt die Schadenersatzansprüche die entstehen, wenn im Straßenverkehr einem Dritten durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Schaden zugefügt wird.

Kilowatt

1 Kilowatt entspricht 1.000 Watt.

Kilowattstunde

Kilowattstunden (kWh) sind die Maßeinheit für Arbeit (zum Beispiel Gas oder Strom) und Energie. Sie geben an, wie groß die Energiemenge ist, die in einem bestimmten Zeitraum verbraucht wurde.

Kinder

In der gesetzlichen Krankenkasse sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei versichert. Wenn über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 23. Lebensjahr keine Erwerbstätigkeit besteht, sind sie frei versichert. Studenten oder Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres sind bis zum 25. Lebensjahr frei versichert.

KK

Krankenkasse

KKH

Kaufmännische Krankenkasse

Klausel

Als Klausel wird eine Bestimmung in einem Versicherungsvertrag bezeichnet.

Klimawandel

Der Klimawandel bezeichnet die Änderung klimatischer Bedingungen.Im heutigen Sprachgebrauch wird damit der durch den Menschen verursachte Klimawandel beschrieben.

Kohle

Kohle ist ein fester fossiler Brennstoff und dient der Energieversorgung (ca. 25 % in Deutschland). Die Verbrennung von Kohle ist mit relativ hohen Umweltbelastungen verbunden. Diese lassen sich durch bestimmte technische Maßnahmen bei der Energiegewinnung reduzieren.

Kohlendioxid

Kohlendioxid (CO2) ist ein natürlich vorkommendes Gas. Als Treibhausgas ist Kohlendioxid mit für die Erwärmung der Erde verantwortlich.

Kohlevergasung

Die Überführung von Kohlenstoff in brennbare gasförmige Verbindungen (Wassergas, Generatorgas und Stadtgas) wird als Kohlevergasung bezeichnet.

Konzessionsabgabeverordnung

Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) besagt, dass Energieversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Abgaben an Gemeinden und Landkreise ihrer Kunden zu entrichten, um öffentliche Verkehrswege beispielsweise zum Verlegen von Leitungen nutzen zu können.

Kostenerstattung

Private Krankenversicherungen rechnen grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Der Versicherte geht dabei in Vorleistung und reicht im Anschluss daran die Rechnung im Original bei der Versicherung ein. Diese erstattet die durch die Heilbehandlung entstandenen Kosten.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mit dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) soll erreicht werden, dass die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland sinken. Die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden darum gefördert. Die Kosten werden dadurch gedeckt, dass der gesamte Stromverbrauch in Deutschland besteuert ist.      

Kraftwerke

Kraftwerke sind Anlagen, die der Erzeugung von elektrischer Energie dienen.

Krankengeld

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Folge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die bei länger andauernder Krankheit an die gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers anschließt.

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld bekommt der Versicherungsnehmer für jeden Tag ausbezahlt, für den eine vollstationäre Heilbehandlung oder ein Krankenhausaufenthalt medizinisch notwendig wird.

Krankentagegeld

Krankentagegeld bekommt ein Versicherungsnehmer bei längerer Krankheit ausbezahlt, vorausgesetzt er hat eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Das Krankentagegeld wird bei Arbeitnehmern in der Regel erst nach 42 Krankheitstagen ausbezahlt. Während der gesetzlichen Lohnfortzahlung ist also ein Leistungsbezug ausgeschlossen.

Krankenvollversicherung

Eine private Krankenversicherung kann mit unterschiedlichem Umfang abgeschlossen werden. Eine Krankenvollversicherung sichert dabei die gesamten Krankheitskosten eines Patienten ab, wohingegen bei einer Teilversicherung nur ein bestimmter Anteil der Krankheitskosten abgesichert wird.

Kündigung

Um einen Versicherungsvertrag zu kündigen, bedarf es einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung. Normalerweise kann das Vertragsverhältnis sowohl vom Versicherungsunternehmen als auch vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.

KV

KVDR

Krankenversicherung der Rentner

KWKG

Kyoto-Protokoll

Die Industriestaaten haben sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2012 um durchschnittlich 5,2 % gegenüber 1990 reduziert zu haben.

KZBV