Lexikon
ABDA
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Abnahmestelle
Der Punkt, an dem die Energie an den Stromkunden übergeben wird und wo das Netz des lokalen Netzbetreibers endet, wird als Abnahmestelle bezeichnet. Abhängig von den technischen Voraussetzungen des Kunden ist die Stromabnahme auf verschiedenen Spannungsebenen möglich.
Abschlusskosten
Für den Versicherungsnehmer entstehen bei Abschluss einer Versicherung sogenannte Abschlusskosten.
Absorption
Die Abschwächung des Lichts beim Durchdringen eines Materials wird als Absorption bezeichnet.
Abwärme
Abwärme ist die Wärme, die bei der Energieerzeugung freigesetzt wird. Man kann die Abwärme beispielsweise zum Heizen nahegelegener Gebäude verwenden.
Äquivalenzprinzip
Im Gegensatz zum Einheitsbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip) berechnet. Grundlage für die Berechnung ist dabei das jeweilige persönliche Risiko. Dies bemisst sich anhand des Eintrittsalters, Geschlechts und des Gesundheitszustands. Darüber hinaus hängt der Beitragssatz auch von der Art und dem Umfang der versicherten Leistungen ab.
Ärztliche Behandlung
AG
Arbeitgeber
Aktueller Rentenwert
Der Betrag, der der monatlichen Altersrente in der deutschen Rentenversicherung entspricht, nennt sich aktueller Rentenwert. Die Berechnung des aktuellen Rentenwerts erfolgt anhand der Beiträge, die in einem Kalenderjahr aus einem Durchschnittsverdienst aller Versicherten geleistet werden. Der Rentenwert ist in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich. Am 1. Juli eines Jahres wird er neu errechnet.
Akupunktur
Ob Aufwendungen für eine Akupunktur erstattet werden, sollte im Vorfeld mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen geklärt werden. Im Regelfall werden Aufwendungen für Akupunktur im Rahmen des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen sind mit den Pflegesätzen des Krankenhauses abgegolten. Unter allgemeinen Krankenhausleistungen sind ärztliche Leistungen, Versorgung mit Arzneimitteln und Pflege, darüber hinaus aber auch Verpflegung und Unterkunft zu verstehen. Dienste von Hebammen, Belegärzten oder Entbindungspflegern gehören hingegen nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK94) und die Krankentagegeldversicherung (MN/KT94) gelten grundsätzlich für alle Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus wird der Versicherungsumfang von jedem Versicherungsunternehmen definiert, indem konkrete Bedingungen festgelegt werden. Diese Bedingungen dürfen nur dann definiert werden, wenn sie zu Gunsten des Versicherungsnehmer von den allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichen.
Alternative Heilmethoden
Alternative Heilmethoden werden unter gewissen Bedingungen von privaten Krankenkassen erstattet. Sie müssen von der Schulmedizin anerkannt sein und durch einen niedergelassenen Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden. Eine Auflistung der Therapien und Heilmethoden, die von privaten Krankenversicherern übernommen werden, findet sich in den Leistungskatalogen der jeweiligen Unternehmen.
Altersgrenze
Ab 2012 beträgt die neue Altersgrenze 67. Erst dann können Arbeitnehmer mit dem Jahrgang 1964 oder jünger in Rente gehen.
Altersrückstellungen
Um die Beitragskosten abzufangen, die mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers ansteigen, bilden private Versicherungsunternehmen Altersrückstellungen. Dadurch wird vermieden, dass die Beiträge im Alter zu stark ansteigen.
Ambulante Leistungen
Ambulante Leistungen sind u.a. Leistungen des Heilpraktikers, des Physiotherapeuten, des Krankengymnasten und des Logopäden. Darüber hinaus zählen auch generell ärztliche Beratungen, Untersuchungen, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Arznei-, Verbands- und Heilmittel (wenn ärztlich verordnet) und psychotherapeutische Behandlungen dazu.
Ambulante Zusatzversicherung
Gesetzlich Versicherte können durch den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung sicherstellen, dass sie im ambulanten Bereich die gleiche Behandlung erfahren wie Privatpatienten. Die Kosten einer ambulanten Behandlung werden dabei bis zu einem Anteil von 50 % von der Zusatzversicherung übernommen.
AMIS
Arzneimittelinformationssystem
Ampere
Ampere ist die Bezeichnung für die Maßeinheit der elektrischen Stromstärke.
Amperestunde
Die physikalische Einheit der elektrischen Ladung beziehungsweise der Elektrizitätsmenge, die aus Zeit und Stromstärke berechnet wird, wird als Amperestunde bezeichnet.
AN
Anamnese
Bei einer Anamnese wird der aktuelle gesundheitliche Befund eines Patienten erhoben. Dabei werden auch die gesundheitliche Vorgeschichte und Vorerkrankungen des Patienten berücksichtigt.
Angestelltenversicherung
Ein Teilbereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist die sogenannte Angestelltenversicherung. Versicherungsträger der Angestelltenversicherung ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).
Annahmezwang
Annahmezwang oder Kontrahierungszwang bezeichnet den Sachverhalt, dass Krankenversicherungsunternehmen bestimmte Personengruppen (beispielsweise im Zusammenhang mit der Nachversicherung von Neugeborenen oder bei Adoption) nicht ablehnen dürfen.
Annex B Länder
Alle Länder, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls von 1997 konkrete Emissionsreduktionsverpflichtungen in der ersten Verpflichtungsperiode (2008-2010) übernommen haben, werden im Annex B des Kyoto-Protokolls aufgelistet. Alle Annex I Länder ohne Weißrussland und der Türkei, aber plus Kroatien, Slowenien, Monaco und Liechtenstein, stehen auf dieser Liste.
Annex I Länder
Alle Länder, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention von 1992 die Selbstverpflichtung zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 übernommen haben, werden im Annex I der Klimarahmenkonvention aufgelistet. Alle osteuropäischen Länder außer Jugoslawien und Albanien sowie alle OECD-Länder außer Korea und Mexiko stehen auf der Liste der Annex I Länder.
Anode
Eine positiv geladene Elektrode wird als Anode bezeichnet.
Anrechnung von Wartezeiten
Beim Wechsel in die private Krankenversicherung werden Versicherungszeiten bei anderen Leistungsträgern angerechnet, was als Anrechnung von Wartezeiten bezeichnet wird. Dazu zählt die (nachweislich ununterbrochene) Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Mitgliedschaft in einer ausländischen Sozialversicherung (unter bestimmten Bedingungen). Seit kurzem wird auch bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung von vielen Versicherungsunternehmen die Versicherungszeit bei einem anderen Unternehmen angerechnet.
Anrechnungsbetrag
Der Anrechnungsbetrag ist der Gegenwert der Altersrückstellungen. Seine Berechnung erfolgt dadurch, dass der Beitrag, der bei einem Neuabschluss erhoben werden würde (abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers), vom aktuell zu zahlenden Beitrag abgezogen wird.
Anschlussheilbehandlung
Eine Anschlussheilbehandlung ist eine weiterführende Behandlung, die im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus erfolgt. Die Notwendigkeit dafür muss ärztlich festgestellt werden. Dann kann die weiterführende Behandlung beim Versicherungsträger beantragt werden. Es ist dabei zu beachten, dass dies im Vorfeld der Behandlung geschehen muss.
Anschlussleistung
Die Summe der Nennleistungen aller elektrischen Verbrauchseinrichtungen, die beim Kunden vorhanden sind, nennt man Anschlussleistung.
Antrag
Mit einem Antrag leistet der Antragsteller eine einseitige Willenserklärung, durch die er deutlich macht, dass er eine Versicherung erwerben will. Der Antrag wird auf einem Vordruck des Versicherungsunternehmens gestellt. Darin sind rechtsgeschäftliche Vertragsbestandteile genauso enthalten wie Gesundheitsfragen.
Antragsbindefrist (Antragsfrist)
Der Antragsteller ist im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung 6 Wochen an seinen Antrag gebunden. Er hat jedoch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Anzeigepflicht
Als Versicherungsnehmer unterliegt man der Anzeigepflicht, also einer allgemeinen Informationspflicht gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Die Anzeigepflicht beinhaltet allgemeine Angaben wie zum Beispiel die Änderung der Bankverbindung oder der Adresse. Außerdem muss der Versicherungsnehmer bei Abschluss, Änderung oder Wiederaufleben eines Vertrags seinen aktuellen Gesundheitszustand und Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angeben. Ein Versicherungsunternehmen kann vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn der Versicherte seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt.
AOK
Allgemeine Ortskrankenkasse (Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung)
Approbation
Eine Approbation ist die staatliche Zulassung zur Berufsausübung für die folgenden Heilberufe: Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychotherapeut und Tierarzt.
Arbeit
Elektrische Energie, die eingespeist oder entnommen wurde, wird als Arbeit bezeichnet.
Arbeitgeberanteil, Beitragszuschuss
In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers jeweils anteilig zur Hälfte. In der privaten Krankenversicherung trägt der Arbeitnehmer den Beitrag alleine. Bestimmte freiwillig und privat Versicherte erhalten allerdings einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber.
Arbeitgeberwechsel
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann sich der Versicherte erst dann privat versichern, wenn er zuvor drei Jahre in Folge mit seinem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (für 2011: 49.500 ) verdient hat.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellte. Selbständige, Freiberufler und Beamte gelten hingegen nicht als Arbeitnehmer.
Arbeitnehmeranteil
Der Arbeitnehmer leistet einen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen selbst. Dies bezeichnet man als Arbeitnehmeranteil.
Arbeitsentgelt
Als Arbeitsentgelt werden alle einmaligen oder laufenden Einnahmen aus einer Beschäftigung bezeichnet - allerdings vor Abzug des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung und der Steuern.
Arbeitslosigkeit
Im Fall der Arbeitslosigkeit sind Versicherte automatisch beitragsfrei in der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) gesetzlich pflichtversichert.
Arbeitspreis
Der Preis für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde (kWh) wird als Arbeitspreis bezeichnet. Dabei wird zwischen dem Hoch- oder Normaltarif und dem Niedrigtarif unterschieden.
Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer gilt dann als arbeitsunfähig, wenn er seine letzte vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlechterung seines Gesundheitszustands ausüben kann.
Arbeitsunfall
Bei einem Arbeitsunfall greift die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfälle sind von privaten Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfällen abzugrenzen. Für diese leistet die gesetzliche Unfallversicherung keine Zahlungen.
Arzneimittel
Unter dem Begriff Arzneimittel werden Medikamente zusammengefasst, die zu diagnostischen Zwecken oder zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden.
Arzt/Ärztin
Um als Arzt oder Ärztin in der Ausübung der Heilkunde tätig zu werden, wird nach der Bundesärzteordnung eine Approbation vorausgesetzt.
Assekuranz
Assekuranz ist die alte Bezeichnung für eine Versicherungsgesellschaft.
Atom
Ein Atom besteht aus dem Atomkern und der ihn umgebenden Schale. Die negativ geladenen Elektronen umkreisen den Atomkern innerhalb der Schale. Im Atomkern sind positiv geladene Protonen und ungeladene Neutronen enthalten.
Aufschubzeit
In der privaten Rentenversicherung wird die Zeit zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn der Rentenzahlungen als Aufschubzeit bezeichnet.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts im Krankheitsfall Leistungen erbringt.
Auslandsschutzklausel
Bis Ende 2006 hatten deutsche Netzbetreiber die Möglichkeit, ausländischen Stromanbietern den Netzzugang zu verbieten, wenn der Strommarkt im entsprechenden Land nicht schon genauso liberalisiert war wie in Deutschland.
Außergewöhnliche Belastung
Als außergewöhnliche Belastungen können Krankheitskosten einkommenssteuerlich geltend gemacht werden, die selbst getragen werden.
AVBElvT
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden. Darin wird unter anderem geregelt, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) jeden an ihr Versorgungsnetz anschließen und mit Strom zu allgemeinen Tarifpreisen versorgen müssen.
AVBGasV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden
AVWG
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz
