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Krankenversicherung für Studenten: gesetzlich oder privat?

Auch für Studenten gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Allerdings hat man als Student einmalig die Chance, zwischen gesetzlichem und privatem Krankenversicherungssystem zu wählen. Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, eine studentische Krankenversicherung abzuschließen: Es gibt die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Eltern oder den Ehepartner, eine eigene studentische Krankenversicherung in der GKV oder aber eine studentische Krankenversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Sie sind jünger als 25, haben nur einen Minijob oder arbeiten gar nicht? Dann können Sie sich ganz einfach über die gesetzliche Krankenkasse eines Elternteils oder Ihres Ehepartners beitragsfrei mitversichern lassen.

Wenn Sie Ihren 25. Geburtstag bereits vollendet haben und deshalb nicht mehr familienversichert sein können, schließt sich in der GKV die studentische Krankenversicherung an. Der Beitragssatz ist zwar bei allen Anbietern gleich (aktuell, also im Sommersemester 2012, beträgt der Beitrag inklusive Pflegeversicherung 76,41 €), einige wenige Krankenkassen erheben aber noch einen Zusatzbeitrag - wie auch in der "normalen" GKV üblich.

Die studentische Krankenversicherung in der GKV können Sie nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, beziehungsweise mit dem Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, in Anspruch nehmen. Danach können Sie sich zu einem ermäßigten Tarif freiwillig gesetzlich versichern. Allerdings gilt dieser sogenannte "Examenstarif" nur kurz vor Ende Ihres Studiums und dann auch nur maximal sechs Monate. Danach können Sie eine reguläre freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse Ihrer Wahl beantragen.

Oder aber Sie lassen sich nach Ablauf der Familienversicherung mit 25 Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien und versichern sich privat. Auch das ist möglich.

Private Krankenversicherung für Studenten

Sie waren schon als Jugendlicher über Ihre Eltern privat versichert? Dann können Sie sich als Student von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und bis zu Ihrem 27. Lebensjahr über Ihre Eltern privat versichern. Allerdings müssen Sie dann auch für die komplette Dauer Ihres Studiums privat versichert bleiben.

Sollten Sie sich allerdings zu Beginn Ihres Studium nicht für die gesetzliche, sondern für die private Krankenversicherung entscheidet, so halten einige Anbieter attraktive und günstige Studententarife für Sie bereit. In diesem Tarif staffeln sich die Preise nach Alter: Bis zum 24. Lebensjahr zahlen Sie 87,30 €, bis zum 29. Lebensjahr 104,40 € und bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres 110,50 €. Nach diesem Zeitpunkt gibt es keine Übergangstarife oder Sonderregelungen. Dann müssen Sie sich im Normaltarif der privaten Krankenversicherung versichern.

Der Vorteil bei den studentischen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist, dass keine Altersrückstellungen mit Ihren Beiträgen gebildet werden. Das bedeutet, dass Sie nach Ende Ihres Studium ohne finanzielle Bußen einfach wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, sollte Ihr Einstiegsgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 50.850,- € nicht überschreiten.

Machen Sie bei uns einen kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleich für die studentische Krankenversicherung – er wird Ihnen helfen, die richtige Entscheidung für Ihre studentische Krankenversicherung zu treffen!

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