- keine oder geringe Zusatzbeiträge
- attraktive Bonusprogramme
- viele Zusatzleistungen möglich
- Unterschiede in Versorgungsqualität
iGel-Leistungen
Die Abkürzung "iGel" steht für individuelle Gesundheitsleistungen. Das sind Leistungen, die nicht zum Spektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören und deshalb auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen, die iGel-Leistungen in Anspruch nehmen, müssen diese aus eigener Tasche bezahlen. iGel-Leistungen können von jedem Arzt angeboten werden. Die entsprechenden Angebote reichen von zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen über Naturheilverfahren bis hin zur Reisemedizin.
Grundsätze für iGel-Leistungen
Bevor Sie iGel-Leistungen in Anspruch nehmen, muss Ihr Arzt Sie darüber aufklären, warum die Leistung keine Kassenleistung ist und warum Ihnen die Kosten nicht durch ihre gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Zudem muss er Ihnen die Kosten für die Untersuchung bzw. Vorsorgemaßnahme nennen. Sie dürfen keinesfalls gedrängt werden sich für eine Maßnahme zu entscheiden - vielmehr steht Ihnen das Recht auf freie Entscheidung offen. Für die erbrachten Leistungen muss Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden. Pauschal- oder Erfolgshonorare, ebenso Barzahlungen ohne Beleg sind nicht gestattet. Vor Behandlungsbeginn müssen Sie Ihre schriftliche Einwilligung abgeben, die sich immer auf den jeweiligen Einzelfall bezieht. Sie geben also keine pauschale Einwilligungserklärung für iGel-Leistungen im Allgemeinen.
Welche iGel-Leistungen werden angeboten?
Zu den verschiedenen ärztlichen Zusatzangeboten gehören unter anderem die Messung des Augeninnendrucks, diverse Blutuntersuchungen, Allergietests, Dünnschichtzytologie, Epilation mittels Lasertechnik, PRK – Photorefraktive Keratektomie, LASIK - Laser in situ Keratomileusis, LASEK - Laser Epitheliale Keratomileusis sowie Extrakorporale Stoßwellentherapie. Weiterhin gehören das Glaukomscreening, die optische Kohärenztomografie (OCT), der Manager-Check, Reiseimpfungen, Reisemedizin und vieles andere mehr zu den geläufigsten iGel-Leistungen.
Für und Wider von iGel-Leistungen: Wie verhalte ich mich am besten?
Werden Ihnen von Ihrem Arzt Leistungen angeboten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, sollten Sie sich zunächst genauestens über die Aspekte der Leistung informieren lassen. Fragen Sie nach, welchen Nutzen Sie von der Maßnahme haben und welche Risiken gegebenenfalls damit verbunden sind. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit darüber nachzudenken, ob Sie die Leistung wirklich in Anspruch nehmen möchten. Lassen Sie sich keinesfalls zu etwas drängen! Sind Sie nicht sicher, ob diese Maßnahme für Sie sinnvoll ist, wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung, die Ärztekammer oder an eine Patientenberatung. Hier erhalten Sie umfassende und weiterführende Informationen. So können Sie auch prüfen, ob die angebotene Leistung eventuell doch zum Leistungskatalog Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zählt.
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