Was ist ein Mindesteigenbeitrag?
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- attraktive staatliche Zulagen
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- Baufinanzierung mit dem Wohn-Riester
Antwort:
Der Mindesteigenbeitrag ist der Beitrag, den ein Sparer mindestens einzahlen muss, damit der volle Riester-Renten-Zulagenanspruch erworben wird. Der Mindesteigenbeitrag für eine Riester-Rente beträgt 4% vom rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommen des Sparers abzüglich aller ihm bzw. seiner Familie zustehenden Zulagen.
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