Wer erhält die Kinderzulagen der Riester-Rente für die Kinder?
zurück zur Übersicht
- attraktive staatliche Zulagen
- lukrative Steuervorteile
- Hartz IV- und pfändungssicher
- Baufinanzierung mit dem Wohn-Riester
Antwort:
Wenn Sie als Ehepaar zusammenleben, erhält grundsätzlich die Frau als Mutter der Kinder die Kinderzulage. Falls Sie getrennt leben, bekommt derjenige Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bekommt. Bei zwei Kindern können Sie die Kinderzulagen auf beide Riester-Verträge aufteilen.
Ihr persönlicher Versicherungsvergleich - kostenlos und unabhängig
Bitte füllen Sie alle mit (*) gekennzeichneten Felder aus:



