Wer erhält die Kinderzulagen der Riester-Rente für die Kinder?

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 Beschreibung Teaser-Bild
  • attraktive staatliche Zulagen
  • lukrative Steuervorteile
  • Hartz IV- und pfändungssicher
  • Baufinanzierung mit dem Wohn-Riester

Antwort:

Wenn Sie als Ehepaar zusammenleben, erhält grundsätzlich die Frau als Mutter der Kinder die Kinderzulage. Falls Sie getrennt leben, bekommt derjenige Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bekommt. Bei zwei Kindern können Sie die Kinderzulagen auf beide Riester-Verträge aufteilen.

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