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Der Versicherungsnehmer zahlt einen Beitrag an den Versicherungsgeber als Gegenleistung zum Versicherungsschutz. Ein Erstbeitrag wird bei Abschluss eines Versicherungsvertrags fällig. Als laufende Beiträge bezeichnet man die Folgebeiträge, die normalerweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
