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Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung

Nicht nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es einen Arbeitgeberzuschuss. Selbstverständlich gibt es auch einen Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung (PKV). Und der kann äußerst lohnend sein.

Zunächst einmal sollten Sie bedenken, dass der Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung auch dann geleistet wird, wenn Sie Angehörige mitversichert haben, die kein eigenes Einkommen haben. Diese wären ja bei der GKV über die Familienversicherung beitragsfrei versichert.

Das sollten Sie beachten

Allerdings gibt es auch ein paar Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten, bevor Sie sich für die PKV entscheiden. So umfasst der Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung nicht alle Leistungen, die Sie in einem PKV-Vertrag absichern können. Darüber hinaus muss der Versicherungsvertrag auch alle die Leistungen umfassen, die Sie auch in der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

Weiterhin sollten Sie daran denken, dass für den Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung gewisse Höchstbeträge gelten. Diese orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse. Der Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses private Krankenversicherung beträgt derzeit 279,23 € monatlich für jeden Angestellten.

Solange Sie einen gültigen Arbeitsvertrag haben, steht Ihnen auch der Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung zu. Auch dann, wenn Sie im Urlaub sind, Kurzarbeit in Anspruch nehmen oder krank sind (zumindest für die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht).

Kein Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung

Es gibt allerdings gewisse Bedingungen unter denen Sie keinen Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung erhalten. Das ist dann Fall, wenn Sie länger krank sind als die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht besteht. Auch im Mutterschutz und während der Elternzeit erhalten Sie keinen Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber muss auch dann keinen Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung leisten, wenn der Versicherte seine Beiträge nicht zahlen will oder kann.

Wenn Sie privat versichert sind und einen Bonus von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten, weil Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben, dann ist der Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung eindeutig ein Vorteil für Sie. Sie dürfen diesen nämlich behalten. Außerdem bleibt der Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung in vollem Umfang erhalten.

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